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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung
Die Teilnahme erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr, es wird keinerlei Haftung übernommen. Die Teilnahme für Kinder unter 16 Jahren ist nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich

Auftragsbestätigung
Nach Bestellung einer Führung erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung, ab diesem Zeitpunkt gilt die Reservierung als verbindlich. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als anerkannt.

Änderungen des Auftrages
Änderungen der fixierten Führungsdaten lt. Auftragsbestätigung – wie z. B. Datum, Treffpunkt, Uhrzeit, Führungsdauer, Personenanzahl, Anzahl der Guides usw.  sind zeitgerecht bekannt zu geben. Wurde mehr als ein Guide oder ein Audio Guide System bestellt und erfolgt bei Änderung der Personenzahl keine zeitgerechte Information (siehe Stornobedingungen), werden die Leistungen lt. Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.

Gruppengröße
Für Spaziergänge innerhalb der Stadt Wien ist die Verwendung eines Guide Systems bzw. die Buchung eines 2 Guides ab einer Gruppengröße von 35 Personen empfehlenswert.

Zahlung
Die Barbezahlung erfolgt gegen Aushändigung einer Zahlungsbestätigung direkt nach der Führung. Andere Zahlungsmöglichkeiten wie z.B. Überweisung sind bei Buchung zu vereinbaren. Eine Anzahlung, die bei der Endrechnung in Abzug gebracht wird, darf nach vorheriger Vereinbarung vom Guide gefordert werden.  Bei notwendiger schriftlicher Mahnung werden Spesen in der Höhe von € 25,– verrechnet.

Stornobedingungen
Ab 10 – 4 Tagen vor dem Termin: 50% des Führungshonorars
Ab 3 Tagen vor dem Termin bzw. bei Nichterscheinen: 100% des Führungshonorars

Kommt eine Führung durch höhere Gewalt (z.B. Streik, Unfall, Naturkatastrophen oder eine internationale Krise) nicht zustande, wird keine Stornogebühr verrechnet.

Gerichtsstand
Oberpullendorf

Verspätung
Der Guide wartet am vereinbarten Treffpunkt bis 60 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit. Bei vorhersehbarer Verspätung ersuchen wir Sie, den Guide unter seiner Mobiltelefonnummer (siehe Auftragsbestätigung) zu verständigen. Bei Verspätung besteht kein automatischer Anspruch auf eine Führung im vollen Umfang, die Wartezeit wird in die Führungsdauer eingerechnet. Eine mögliche Verlängerung hängt von der Verfügbarkeit des Guides ab und wird laut gültigem Tarifen in Rechnung gestellt.
Verspätet sich der Guide (kann unter besonders ungünstigen Umständen passieren), verpflichtet sich der Kunde seinerseits bis zu 30 Minuten zu warten. Diese Wartezeit wird nicht in Rechnung gestellt. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche bestehen nicht.

Verhinderung des Guides
Im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung des Guides (z.B. plötzlicher Krankheit) ist der Guide bestrebt, einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen. Sollte dies unmöglich sein, wird die Führung nicht in Rechnung gestellt.
Falls eine Stellvertretung die Führung übernimmt, behalten die AGB Gültigkeit.

Zusatzleistungen & Allgemeines:

  • Eine Busbereitstellung für Rundfahrten und Ausflüge ist im Führungshonorar nicht inbegriffen; der Auftraggeber kümmert sich selbst um die Bereitstellung.
  • Eintrittsgebühren und Audio Guide Systeme sind im Führungshonorar nicht inbegriffen
  • Das Audio Guide System besteht aus einem Sender mit Mikrofon für den Guide und Empfänger mit Kopfhörer für jeden Gast – alle Gäste erfahren die Führung in gleicher Qualität. Falls das Empfangsgerät beschädigt wird oder verloren geht oder nach der Führung nicht abgegeben wird, werden dem Kunden entsprechende Kosten in Rechnung gestellt (Richtpreis Euro 90,–).
  • Gerne ist der Guide bei Buchung div. Zusatzleistungen und Erstellung eines Programmes gegen eine Servicepauschale (siehe Preise) behilflich.
  • Kurzfristige Änderung des Programmablaufes seitens des Guides mit Vorbehalt (z.B. aufgrund von massivem Schlechtwetter, Straßensperre o.ä.)
  • Aufnahmegeräte sind nicht erlaubt
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